Zuchtrecht - Was ist das?
Wir haben uns lange überlegt, ob wir diesen Schritt gehen möchten. Fast jeder Züchter hat den Wunsch, aus einer guten Zuchtverpaarung geeignete Nachkommen zu behalten, um mit diesen seine Zucht weiter ausbauen zu können. Zudem sollte bei einer Wurfplanung nicht die Vermehrung der Rasse im Vordergrund stehen, sondern die Verbesserung der Wesensmerkmale.
Das würde bedeuten, dass man zahlreiche Hunde in seinem Haushalt betreuen müsste. Da wir eine kleine Familie sind und jedem Hund gerecht werden möchten, haben wir diesen Weg ins Auge gefasst, damit unsere kleine Zucht langsam, aber stetig wachsen und gedeihen kann.
Als Züchter sind wir daran interessiert, dass frisches Blut in die Zucht kommt. Aus diesem Grund suchen wir für die zukünftigen Zuchthunde ein schönes Zuhause, in dem sie alle Liebe und Aufmerksamkeit bekommen, wir aber die Hündin für 1 bis 2 Würfe in die Zucht nehmen dürfen. Daher geben wir aus jedem Wurf einen „vielversprechenden“ Welpen im Zuchtrecht ab.
Wir ziehen unsere Welpen mit viel Herzblut und als Teil unserer Familie auf. Zuchthündinnen kommen auch zu uns die Ferienbetreuung. Das ist für entscheidend, weil insbesondere Hündinnen im Zuchtrecht doch eine längere Zeit von neun bis zehn Wochen bei der Trächtigkeit und Geburt bei uns sind. Wenn Sie einen Hund im Zuchtrecht nehmen, bedeutet das, dass wir Ihnen ein grosses Vertrauen entgegenbringne und Sie uns zukünftige Zuchthundbesitzer ebenso. Wir freue uns auf diese besonders enge Form der Zusammenarbeit.
Bitte nehmen Sie bei Interesse an einer Zuchtrechtshündin Kontakt mit uns auf.